Rechtsgebiete

Forderungsmanagement

Forderungsbeitreibung durch uns bedeutet die Rundumbetreuung aus einer Hand. Sie übergeben uns die fällige Rechnung und das bzw. die Mahnschreiben. Wir prüfen dann die Erfolgsaussichten, fordern gegegebenenfalls noch relevante Unterlagen bei Ihnen und beginnen unverzüglich mit der Beitreibung Ihrer Forderung.

Das Forderungsmanagement beschäftigt sich mit der Einbringung fälliger Forderungen und wird in das außergerichtliche Mahnwesen und das gerichtliche Mahnverfahren bzw. Klageverfahren mit anschließenderZwangsvollstreckung unterteilt.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Schuldnern, der Betreuung des Forderungsmanagements für große und mittelständische Unternehmen, aber auch für den Einzelunternehmer und Handwerker, sind wir die geeigneten Ansprechpartner für die Titulierung Ihrer Forderungen und anschließender Beitreibung mittels Zwangsvollstreckung Ihrer Forderungen gegenüber Ihren säumigen und zahlungsunwilligen Kunden/Auftraggebern.

Wir vertreten Sie auch vor auswärtigen Gerichten, wenn Ihre Schuldner nicht vor Ort sind.

Wir prüfen natürlich im Vorfeld, um Ihnen Kosten zu ersparen, ob Ihr Schuldner u. U. bereits Insolvenz angemeldet hat und informieren Sie über die Kosten bei Beauftragung.

Im Übrigen muss Ihnen grundsätzlich der Schuldner die entstandenen Anwaltskosten aufgrund unserer Tätigkeit ersetzen. Dies gilt sowohl für die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen entstandenen Rechtsanwaltsgebühren bei einem erfolgreichen Klageverfahren. In Fällen, in denen der Schuldner nicht mehr auffindbar oder vermögenslos wird, müssen wir mit Ihnen dann gesondert über unseren Aufwand sprechen.

Verkehrsrecht

Sie sind einen Verkehrsunfall verwickelt? Sie möchten sich gegen ein Bußgeld zur Wehr setzen oder Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen? Ihnen droht ein Fahrverbot? 

Sie sind mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren oder haben eine rote Ampel übersehen?

Ob Regulierung von Verkehrsunfällen sowie die Durchsetzung von Ansprüchen aus Schadensersatz oder Schmerzensgeld:

Gerne setzen wir uns bei Sachverhalten aus dem Verkehrsrecht für Sie ein.

Arbeitsrecht

Sie wurden gekündigt oder Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten? Sie haben Fragen zur Kurzarbeit? Ihnen sind Urlaubsansprüche unklar? Sie sind mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden?

Ob Befristung, Vergütung, Leiharbeit, Mutterschutz, Elternzeit und weiteres. 

Wir beraten Sie zu allen Fragen des individuellen oder kollektiven Arbeitsrechts und vertreten Sie vorgerichtlich und vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Vertragsrecht

Grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit. Vertragspartner können grundsätzlich alles vereinbaren, was sie möchten. Allerdings wird die Vertragsfreiheit dann eingeschränkt, wenn es gilt, höhere Belange zu schützen. Höhere Belange sind beispielsweise der Schutz von Minderjährigen, Verbrauchern oder Minderheiten. 

Wir prüfen und entwerfen gerne Ihren Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Reisevertrag oder Arbeitsvertrag oder Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Steuerrecht

Zu Fragen des Steuerrechts arbeiten wir mit der Kanzlei von Ulrike Fuldner, Fachanwältin für Steuerrecht zusammen:

Rechtsanwältin Fuldner

Familienrecht/Erbrecht

Zu Fragen des Familienrechts/Erbrechts steht Ihnen in unserer Bürogemeinschaft Frau Rechtsanwältin Jane Vornberger, Fachanwältin für Familienrecht zur Verfügung.

Rechtsanwältin Vornberger